Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen Sport- und Fitnesseinrichtungen Fit&Fun
(nachfolgend „Anbieter“, „Fit&Fun“, „uns“ oder „wir“ genannt) angebotenen Leistungen nach
Maßgabe und in Ergänzung des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied („Mitglied“)
geschlossenen Mitgliedsvertrages. Das Mitglied kann zwischen verschiedenen Mitgliedsverträgen mit
unterschiedlichen Leistungsangeboten wählen. Diese können variieren und haben keinerlei Einfluss
auf bereits abgeschlossene Mitgliedsverträge.
(2) Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in der von uns betriebenen
Fitnesseinrichtung („Fit&Fun“), sowie die Berechtigung des Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen
Mitgliedsvertrages die Sport- und Fitnesseinrichtungen in den Fit&Fun Studios während der
Öffnungszeiten zu nutze. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied
auch weitere Leistungen erbracht und zusätzliche Berechtigungen eingeräumt, wie etwa digitale
Trainingsangebote. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind
nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied ist, soweit sich aus dem Mitgliedsvertrag nichts anderes
ergibt, zum Training in den Fit&Fun -Studios berechtigt.
(3) Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie der Teilnahme an Kursen unterliegt das
Mitglied der in den Fit&Fun - Studios jeweils geltenden Hausordnung. Vorbehaltlich können wir diese
Verhaltensregelungen anpassen.
§ 2 Reguläre Mitgliedschaft
(1) Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von uns betriebenen
Internetseiten abgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils am Montag einer jeden
Kalenderwoche. Ist der Montag der jeweiligen Kalenderwoche im Zeitpunkt des Abschlusses bereits
verstrichen, gilt der Montag der darauffolgenden Kalenderwoche als Tag des Beginns. („Beginn der
regulären Mitgliedschaft“).
(2) Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem
das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an uns
übermittelt (Angebot) und uns diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Das
Mitglied kann Daten, nachdem diese in das Kontaktformular eingegeben wurden, jederzeit löschen
oder die Löschung der eingegebenen Daten durch das Schließen des Browsers erreichen. Die
Darstellungen auf der Website stellen keine verbindlichen Angebote dar. Auf diesem Wege können
nur volljährige natürliche Personen einen Mitgliedsvertrag abschließen.
Minderjährigen ab 14 Jahren wird, nach Ermessen von Fit&Fun, die Möglichkeit eingeräumt eine
Mitgliedschaft abzuschließen. Damit der Vertragsschluss wirksam wird, sind minderjährige Mitglieder
verpflichtet, dass uns vor Trainingsbeginn die vollständig ausgefüllte und unterschriebene
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt.
(3) Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig
anzugeben.
(4) Der Vertragstext wird im Anschluss an den Online-Vertragsschluss von Fit&Fun gespeichert und
so lange archiviert, wie die Mitgliedschaft besteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine
Speicherung erfordern. Dem Mitglied wird der Vertragstext mit der Bestätigung des
Mitgliedsvertrages im PDF-Format übermittelt. Der Vertragstext ist im Anschluss daran nicht mehr
auf andere Weise zugänglich.
§ 3 Vorabnutzung
(1) Jedes Mitglied kann bereits vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft (§ 2 Abs. 1) trainieren.
Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen Fit&Fun und dem Mitglied kommt in diesem
Fall ein Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des
Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft.
(2) Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem Fit&Fun den Mitgliedsantrag annimmt
(z.B. durch eine Erklärung im Fitnessstudio) und wenn das Mitglied einen Trainingsbeginn auswählt,
der vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft liegt (§ 2 Abs. 1) und endet automatisch zum
Beginn der regulären Mitgliedschaft (§ 2 Abs. 1)
(3) Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären
Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro
Vorabnutzungstag gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen Mitgliedsvertrag
abschließt und für 10 Tage vorab trainieren möchte, muss für diese Vorabnutzung für 10 Tage eine
anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt werden, die sich am Monatsbeitrag für die entsprechend
angebotene Mitgliedschaft orientiert.
(4) Der Vorabnutzungsvertrag wird online abgeschlossen. Er beginnt an dem Tag, der vor dem Start
der regulären Mitgliedschaft liegt. Der Vertrag kommt zustande, sobald die interessierte Person den
vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontaktformular an uns übermittelt (Angebot) und
wir diesen Antrag elektronisch bestätigt (Annahme). Einen Vorabnutzungsvertrag können
ausschließlich volljährige natürliche Personen online abschließen. Ist das Mitglied minderjährig, wird
der Vorabnutzungsvertrag erst mit Vorlage der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vor dem ersten Training wirksam.
§ 4 Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)
Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das
Mitglied hat insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären
Mitgliedsvertrag als auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag.
§ 5 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem FIT&FUN, Endresstraße. 46, 91522 Ansbach,
mail@fitAN.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-
Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere
Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel
verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrag unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.)
An Fit&Fun, Endresstraße 46, 91522 Ansbach, mail@fitAN.de. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den
von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der
folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) /erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
§ 6 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen
Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nach
Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages steigt nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit
der Mitgliedsbeitrag an.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge für den
jeweiligen Vertragsmonat stets im Voraus fällig
(3) Bei 2-Wochen-Abrechnungsintervallen (sechsundzwanzig Abrechnungszeiträumen pro Jahr) wird
jeweils zu einem Montag der Mitgliedsbeitrag für einen Abrechnungszeitraum im Voraus
abgerechnet und eingezogen, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Mitgliedsbeitrag fällig wird.
Wenn der Abrechnungszeitraum etwa am 20. Januar endet, wird der Mitgliedsbeitrag am nächsten
Einzugsinterwall (Montag) eingezogen.
(4) Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können nach Maßgabe dieser AGB zusätzliche
Gebühren erhoben (Startgebühr und Servicepaket) werden
(5) Den Mitgliedern wird nach Ermessen von uns die Möglichkeit eingeräumt, Entgelte jeweils
gebündelt im Rahmen der jeweiligen Abrechnung des Mitgliedsbeitrages zu zahlen. So können
beispielsweise Entgelte zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag beglichen werden (etwa per Lastschrift).
Wir behalten uns vor, Entgelte für zusätzliche Leistungen bei einer gebündelten Zahlweise zu
rabattieren.
(6) Wenn die Mitgliedschaft während eines laufenden Abrechnungszeitraums endet, werden bereits
im Voraus bezahlte Mitgliedsbeiträge dem Mitglied anteilig zurückerstattet. Sollte der Stichtag, an
dem der Mitgliedsvertrag endet, in einen Abrechnungszeitraum fallen, für den das Mitglied noch
keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, wird der noch ausstehende anteilige Mitgliedsbeitrag mit einer
Schlussrechnung abgerechnet.
Gleiches gilt für ggf. noch weitere ausstehende Mitgliedsbeiträge.
(7) Einmalzahlungen und das im Voraus entrichtete Entgelt für das Servicepaket werden bei einer
Kündigung nicht erstattet.
(8) Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende
Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung trägt das Mitglied. Zum Ende der
Mitgliedschaft wird der mit der Schlussrechnung abgerechnete Mitgliedsbeitrag ebenfalls im
Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied stellt sicher, dass auch diese Buchung vorgenommen
werden kann.
(9) Zahlungsdienstleister
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen
Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den
Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. „Hiermit erkläre ich mein
Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse,
Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des
Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der
Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag
gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in
dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.“
§7 Startgebühr/ Zusätzliche Gebühr
(1) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen
Mitgliedsvertrages an und kann folgendes Angebot enthalten: Eine Einweisung im gewünschten
Studio in Räumlichkeiten und Geräten, eine Körperanalyse (Messungen verschiedener körperlichen
Parameter, und Anamnese, Erstellung eines Trainingsplans, Betreuung durch einen Trainer beim
ersten Training). Zurverfügungstellung eines Transponders oder anderem Zugangsmedium.
(2) Fit&Fun bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Leistungen an, die
gesondert bezahlt werden müssen. Wir behalten uns vor, das Angebot dieser Leistungen anzupassen.
§8 Servicepaket/ Wartungspauschale
(1) Die Kosten des Servicepakets betragen 19,00 EUR halbjährlich (Abrechnung im sechsten und
zwölftem Vertragsmonat in jedem Vertragsjahr der regulären Mitgliedschaft). Das Servicepaket deckt
alle administrativen Aufwände ab (etwa die Bereitstellung der zentralen Mitgliederverwaltung und
das Vertragsmanagement). Dazu zählt die MySports-App, der Online-Self- Service, sowie ein
WhatsApp-Chat. Außerdem die Wartung, Reinigungs- und Instandhaltungskosten, sowie
Hygieneangebote.
Zusätzlich kann die jeweilige Mitgliedschaft innerhalb eines Mitgliedsjahres für maximal 4 Wochen
ohne Angabe von Gründen pausiert (stillgelegt) werden. Diese Stilllegung muss am Stück erfolgen
und innerhalb eines Kalendermonats liegen. Der Zeitraum, in dem auf Grundlage des Servicepakets
der Mitgliedsvertrag pausiert ist, wird an eine ggf. bestehende Mindestvertragslaufzeit angehängt.
Wenn das Mitglied also z.B. den Mitgliedsvertrag für den August pausiert, verlängert sich die
Mindestvertragslaufzeit am Ende der Mindestvertragslaufzeit um diesen einen Monat.
§ 9 Beitragsanpassung
(1) Während der Erstlaufzeit erfolgt keine Beitragsanpassung. Anschließend kann Fit&Fun den
Mitgliedsbeitrag um 5% p.a. zum Ausgleich von Betriebskostensteigerung und Inflation erhöhen. Bei
einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung ändert sich der Mitgliedsbeitrag
nach der Erstlaufzeit entsprechend. Das Recht steht Fit&Fun frühestens jeweils nach 12 Monaten zu
und nach Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt uns unbenommen, das
Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht
geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die
Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von uns
dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
(2) Sollte eine Preisänderung derart signifikant sein, dass den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht
eingeräumt werden muss, um einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen, wird Fit&Fun
im Rahmen der Preisanpassung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des
Mitgliedsvertrags oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.
(2) Wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann das Mitglied den
Mitgliedsvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Vertragsmonats ordentlich
kündigen.
(3) Wird der Mitgliedsvertrag mit einer bestimmten Erst- bzw. Mindestlaufzeit (z.B. 12, 18 oder 24
Monate) geschlossen, verlängert sich der Mitgliedsvertrag nach Ablauf der Erst- bzw. Mindestlaufzeit
auf unbestimmte Zeit, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann
mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Erst- bzw. Mindestlaufzeit gekündigt
werden, danach entsprechend der Kündigungsfrist für unbefristete Verträge.
(4) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei Fit&Fun
maßgeblich.
(5) Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem
Grund zu kündigen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 11 Sonder- und Vorteilsaktionen
(1) Fit&Fun kann Sonderaktionen durchführen, die nur in Einzelne oder allen unseren Einrichtungen
durchgeführt wird und Neu- oder Bestandsmitgliedern Vergünstigungen gewähren. Fit&Fun behält
sich vor, zu Sonderaktionen oder gewährten Vergünstigungen zusätzlich ergänzende
Geschäftsbedingungen vorzusehen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines
Widerspruchs vorgehen.
(2) An Sonderaktionen können nur natürliche Personen teilnehmen, es sei denn, wir gestattet
ausdrücklich auch die Teilnahme von Unternehmen. Wir können Sonderaktionen und
Vergünstigungen auch nur für einzelne Gruppen vorsehen, die festgelegte Kriterien erfüllen.
(3) Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären
Mitgliedschaft erlassen oder verringert werden, zusätzliche „kostenfreie Trainingszeiten“ eingeräumt
sowie weitere Vergünstigungen gewährt werden (gemeinsam „Vorteile“).
(4) Kostenfreie Trainingszeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft beginnen, wenn die reguläre
Mitgliedschaft wegen einer Kündigung endet. Falls eine kostenfreie Trainingszeit vor der regulären
Mitgliedschaft eingeräumt wird, beginnt die kostenfreie Trainingszeit am 1. des Monats, der auf den
Anmeldezeitpunkt folgt. Durch diesen kostenlosen Monat verschiebt sich also der Beginn der
regulären Mitgliedschaft. Während der kostenfreien Trainingszeit vor und nach Ende der regulären
Mitgliedschaft gelten die gleichen Vertragsbedingungen, wie während der regulären Mitgliedschaft,
mit Ausnahme der Regelungen zur Kündigung und Vertragsverlängerung.
(5) Wenn ein Mitglied von einer Sonderaktion oder Vergünstigung profitiert, so sind die Vorteile
nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Geldwertes der Vorteile ist unmöglich.
(6) Für den Fall, dass der jeweilige Mitgliedsvertrag durch ein Mitglied oder durch uns beendet wird
– gleich aus welchem Grund –, bevor das Mitglied von einem Vorteil ganz oder teilweise profitieren
konnte, entfällt der Vorteil ersatzlos.
(7) Fit&Fun kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden,
insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen.
(8) Wenn Fit&Fun im Rahmen von Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte
gewährt, gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen
diese ausdrücklich unberührt.
§ 12 Zugangsmedium/Transponder, Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Jedes Mitglied erhält ein Zugangsmedium („Transponder“ oder Zugang via QR-Code in der App/
im Smartphone).
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, dieses Zugangsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und
uns jeden Verlust unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des Zugangsmediums an Dritte ist
untersagt.
(3) Bei einem Verlust des Zugangsmediums (Transponder, bzw. RFID-Band) wird auf Kosten des
Mitglieds in Höhe von EUR 15,- Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu
vertreten.
§ 13 Personal Training
(1) Soweit verfügbar, kann jedes Mitglied Personal Trainer-Stunden buchen.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Preise und ggf. weiteren
Bedingungen, die sich aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Leistungs- oder
Angebotsbeschreibung ergeben.
(2) Das Mitglied kann individuelle Termine, vorzugsweise über die MySports App mit einem
verfügbaren Trainer vereinbaren und ggf. Termine im Einvernehmen mit dem jeweiligen Trainer auch
verschieben oder absagen.
(3) Das Personal Training bei Fit&Fun ist jedoch nicht personengebunden und das Mitglied hat
ausdrücklich keinen Anspruch darauf, dass das Personal Training von einem bestimmten Trainer
durchgeführt wird. Es können ggf. vom Mitglied erworbene Einzelstunden oder Trainings-Pakete
nicht von einem bestimmten Trainer durchgeführt werden. Bei Nicht-Verfügbarkeit eines Trainers
kann ein anderer Trainer die jeweilige Trainerstunde übernehmen.
(4) Einzelstunden und Trainingspakete sind nicht stornierbar, unabhängig davon, ob bereits
Trainerstunden genutzt worden sind oder nicht.
§ 14 Ergänzende Leistungen
(1) Wir bieten Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Waren und
Dienstleistungen an, die gesondert abgerechnet werden (z.B. „Partner Card“,
„Firmenmitgliedschaften“). Wir behalten uns vor, für diese Leistungen ergänzende
Geschäftsbedingungen vorzusehen. Bei Widersprüchen gehen diese ergänzenden
Geschäftsbedingungen dem jeweiligen Mitgliedsvertrag und den anwendbaren allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor.
(2) Fit&Fun behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen jederzeit anzupassen. Der
Mitgliedsvertrag und diese AGB begründen keinen Anspruch auf Erhalt der ergänzenden Leistungen.
§ 15 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.
(2) Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für
eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von Fit&Fun, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf den im Rahmen eines
Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche
verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
(4) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in unsere Einrichtungen mit zu
bringen. Es wird keine Haftung von Fit&Fun für in den Spinden eingebrachte Gegenstände,
insbesondere Wertsachen, übernommen.
§ 16 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder
(1) Es dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, nicht
verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Anfertigen von gewerblichen Foto- und
Filmaufnahmen ohne unsere Genehmigung ist untersagt.
(2) Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch
Fit&Fun erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere
Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre.
§ 17 Übertragung der Mitgliedsverträge
(1) Fit&Fun ist berechtigt den vom Mitglied abgeschlossenen Mitgliedsvertrag auf andere
Unternehmen zu übertragen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages stimmt das Mitglied dieser
Übertragung zu.
(2) Sollten sich die Eigentumsverhältnisse bei Fit&Fun insgesamt oder ihrer Vermögenswerte ändern,
kann Fit&Fun die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer übertragen. Dies gilt
insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer Veräußerung oder anderweitigen
Übertragung des Unternehmens oder einer der Einrichtungen.
(3) Fit&Fun wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren.
§ 18 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Fit&Fun behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen,
insbesondere aufgrund erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Diese
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform
oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen
(beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail werden die
Änderungen wirksam.
§ 19 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch
mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte
kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
§ 20 Zutrittsrecht
(1) Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist ausschließlich aktiven Mitgliedern gestattet. Jedes Mitglied
ist verpflichtet, beim Betreten des Studios seine Zugangskarte / sein Armband / seinen QR Code zu
benutzen.
(2) Es ist strengstens untersagt, Nichtmitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern den Zutritt zu den
Räumlichkeiten zu ermöglichen, insbesondere durch das bewusste Öffnen der Eingangstür für solche
Personen.
(3) Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 € fällig. Das Studio behält sich
darüber
hinaus vor, in schwerwiegenden Fällen das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und
gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.