UNSERE
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand (1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen Sport- und Fitnesseinrichtungen Fit&Fun (nachfolgend „Anbieter“, „Fit&Fun“, „uns“ oder „wir“ genannt) angebotenen Leistungen nach Maßgabe und in Ergänzung des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied („Mitglied“) geschlossenen Mitgliedsvertrages. Das Mitglied kann zwischen verschiedenen Mitgliedsverträgen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten wählen. Diese können variieren und haben keinerlei Einfluss auf bereits abgeschlossene Mitgliedsverträge. (2) Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in der von uns betriebenen Fitnesseinrichtung („Fit&Fun“), sowie die Berechtigung des Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages die Sport- und Fitnesseinrichtungen in den Fit&Fun Studios während der Öffnungszeiten zu nutze. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied auch weitere Leistungen erbracht und zusätzliche Berechtigungen eingeräumt, wie etwa digitale Trainingsangebote. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied ist, soweit sich aus dem Mitgliedsvertrag nichts anderes ergibt, zum Training in den Fit&Fun -Studios berechtigt. (3) Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie der Teilnahme an Kursen unterliegt das Mitglied der in den Fit&Fun - Studios jeweils geltenden Hausordnung. Vorbehaltlich können wir diese Verhaltensregelungen anpassen. § 2 Reguläre Mitgliedschaft (1) Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von uns betriebenen Internetseiten abgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils am Montag einer jeden Kalenderwoche. Ist der Montag der jeweiligen Kalenderwoche im Zeitpunkt des Abschlusses bereits verstrichen, gilt der Montag der darauffolgenden Kalenderwoche als Tag des Beginns. („Beginn der regulären Mitgliedschaft“). (2) Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an uns übermittelt (Angebot) und uns diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Das Mitglied kann Daten, nachdem diese in das Kontaktformular eingegeben wurden, jederzeit löschen oder die Löschung der eingegebenen Daten durch das Schließen des Browsers erreichen. Die Darstellungen auf der Website stellen keine verbindlichen Angebote dar. Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Mitgliedsvertrag abschließen. Minderjährigen ab 14 Jahren wird, nach Ermessen von Fit&Fun, die Möglichkeit eingeräumt eine Mitgliedschaft abzuschließen. Damit der Vertragsschluss wirksam wird, sind minderjährige Mitglieder verpflichtet, dass uns vor Trainingsbeginn die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegt. (3) Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. (4) Der Vertragstext wird im Anschluss an den Online-Vertragsschluss von Fit&Fun gespeichert und so lange archiviert, wie die Mitgliedschaft besteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Speicherung erfordern. Dem Mitglied wird der Vertragstext mit der Bestätigung des Mitgliedsvertrages im PDF-Format übermittelt. Der Vertragstext ist im Anschluss daran nicht mehr auf andere Weise zugänglich. § 3 Vorabnutzung (1) Jedes Mitglied kann bereits vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft (§ 2 Abs. 1) trainieren. Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen Fit&Fun und dem Mitglied kommt in diesem Fall ein Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft. (2) Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem Fit&Fun den Mitgliedsantrag annimmt (z.B. durch eine Erklärung im Fitnessstudio) und wenn das Mitglied einen Trainingsbeginn auswählt, der vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft liegt (§ 2 Abs. 1) und endet automatisch zum Beginn der regulären Mitgliedschaft (§ 2 Abs. 1) (3) Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro Vorabnutzungstag gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen Mitgliedsvertrag abschließt und für 10 Tage vorab trainieren möchte, muss für diese Vorabnutzung für 10 Tage eine anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt werden, die sich am Monatsbeitrag für die entsprechend angebotene Mitgliedschaft orientiert. (4) Der Vorabnutzungsvertrag wird online abgeschlossen. Er beginnt an dem Tag, der vor dem Start der regulären Mitgliedschaft liegt. Der Vertrag kommt zustande, sobald die interessierte Person den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontaktformular an uns übermittelt (Angebot) und wir diesen Antrag elektronisch bestätigt (Annahme). Einen Vorabnutzungsvertrag können ausschließlich volljährige natürliche Personen online abschließen. Ist das Mitglied minderjährig, wird der Vorabnutzungsvertrag erst mit Vorlage der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vor dem ersten Training wirksam. § 4 Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge) Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären Mitgliedsvertrag als auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag. § 5 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem FIT&FUN, Endresstraße. 46, 91522 Ansbach, mail@fitAN.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E- Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrag unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. - Ende der Widerrufsbelehrung - Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An Fit&Fun, Endresstraße 46, 91522 Ansbach, mail@fitAN.de. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*) /erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes bitte streichen. § 6 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen (1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages steigt nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit der Mitgliedsbeitrag an. (2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge für den jeweiligen Vertragsmonat stets im Voraus fällig (3) Bei 2-Wochen-Abrechnungsintervallen (sechsundzwanzig Abrechnungszeiträumen pro Jahr) wird jeweils zu einem Montag der Mitgliedsbeitrag für einen Abrechnungszeitraum im Voraus abgerechnet und eingezogen, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Mitgliedsbeitrag fällig wird. Wenn der Abrechnungszeitraum etwa am 20. Januar endet, wird der Mitgliedsbeitrag am nächsten Einzugsinterwall (Montag) eingezogen. (4) Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können nach Maßgabe dieser AGB zusätzliche Gebühren erhoben (Startgebühr und Servicepaket) werden (5) Den Mitgliedern wird nach Ermessen von uns die Möglichkeit eingeräumt, Entgelte jeweils gebündelt im Rahmen der jeweiligen Abrechnung des Mitgliedsbeitrages zu zahlen. So können beispielsweise Entgelte zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag beglichen werden (etwa per Lastschrift). Wir behalten uns vor, Entgelte für zusätzliche Leistungen bei einer gebündelten Zahlweise zu rabattieren. (6) Wenn die Mitgliedschaft während eines laufenden Abrechnungszeitraums endet, werden bereits im Voraus bezahlte Mitgliedsbeiträge dem Mitglied anteilig zurückerstattet. Sollte der Stichtag, an dem der Mitgliedsvertrag endet, in einen Abrechnungszeitraum fallen, für den das Mitglied noch keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, wird der noch ausstehende anteilige Mitgliedsbeitrag mit einer Schlussrechnung abgerechnet. Gleiches gilt für ggf. noch weitere ausstehende Mitgliedsbeiträge. (7) Einmalzahlungen und das im Voraus entrichtete Entgelt für das Servicepaket werden bei einer Kündigung nicht erstattet. (8) Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung trägt das Mitglied. Zum Ende der Mitgliedschaft wird der mit der Schlussrechnung abgerechnete Mitgliedsbeitrag ebenfalls im Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied stellt sicher, dass auch diese Buchung vorgenommen werden kann. (9) Zahlungsdienstleister Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. „Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.“ §7 Startgebühr/ Zusätzliche Gebühr (1) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an und kann folgendes Angebot enthalten: Eine Einweisung im gewünschten Studio in Räumlichkeiten und Geräten, eine Körperanalyse (Messungen verschiedener körperlichen Parameter, und Anamnese, Erstellung eines Trainingsplans, Betreuung durch einen Trainer beim ersten Training). Zurverfügungstellung eines Transponders oder anderem Zugangsmedium. (2) Fit&Fun bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Leistungen an, die gesondert bezahlt werden müssen. Wir behalten uns vor, das Angebot dieser Leistungen anzupassen. §8 Servicepaket/ Wartungspauschale (1) Die Kosten des Servicepakets betragen 19,00 EUR halbjährlich (Abrechnung im sechsten und zwölftem Vertragsmonat in jedem Vertragsjahr der regulären Mitgliedschaft). Das Servicepaket deckt alle administrativen Aufwände ab (etwa die Bereitstellung der zentralen Mitgliederverwaltung und das Vertragsmanagement). Dazu zählt die MySports-App, der Online-Self- Service, sowie ein WhatsApp-Chat. Außerdem die Wartung, Reinigungs- und Instandhaltungskosten, sowie Hygieneangebote. Zusätzlich kann die jeweilige Mitgliedschaft innerhalb eines Mitgliedsjahres für maximal 4 Wochen ohne Angabe von Gründen pausiert (stillgelegt) werden. Diese Stilllegung muss am Stück erfolgen und innerhalb eines Kalendermonats liegen. Der Zeitraum, in dem auf Grundlage des Servicepakets der Mitgliedsvertrag pausiert ist, wird an eine ggf. bestehende Mindestvertragslaufzeit angehängt. Wenn das Mitglied also z.B. den Mitgliedsvertrag für den August pausiert, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit am Ende der Mindestvertragslaufzeit um diesen einen Monat. § 9 Beitragsanpassung (1) Während der Erstlaufzeit erfolgt keine Beitragsanpassung. Anschließend kann Fit&Fun den Mitgliedsbeitrag um 5% p.a. zum Ausgleich von Betriebskostensteigerung und Inflation erhöhen. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend. Das Recht steht Fit&Fun frühestens jeweils nach 12 Monaten zu und nach Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt uns unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von uns dann erbrachten Leistungen unangemessen ist. (2) Sollte eine Preisänderung derart signifikant sein, dass den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss, um einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen, wird Fit&Fun im Rahmen der Preisanpassung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen. § 10 Vertragsdauer und Kündigung (1) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrags oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt. (2) Wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann das Mitglied den Mitgliedsvertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Vertragsmonats ordentlich kündigen. (3) Wird der Mitgliedsvertrag mit einer bestimmten Erst- bzw. Mindestlaufzeit (z.B. 12, 18 oder 24 Monate) geschlossen, verlängert sich der Mitgliedsvertrag nach Ablauf der Erst- bzw. Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Erst- bzw. Mindestlaufzeit gekündigt werden, danach entsprechend der Kündigungsfrist für unbefristete Verträge. (4) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei Fit&Fun maßgeblich. (5) Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. § 11 Sonder- und Vorteilsaktionen (1) Fit&Fun kann Sonderaktionen durchführen, die nur in Einzelne oder allen unseren Einrichtungen durchgeführt wird und Neu- oder Bestandsmitgliedern Vergünstigungen gewähren. Fit&Fun behält sich vor, zu Sonderaktionen oder gewährten Vergünstigungen zusätzlich ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vorgehen. (2) An Sonderaktionen können nur natürliche Personen teilnehmen, es sei denn, wir gestattet ausdrücklich auch die Teilnahme von Unternehmen. Wir können Sonderaktionen und Vergünstigungen auch nur für einzelne Gruppen vorsehen, die festgelegte Kriterien erfüllen. (3) Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären Mitgliedschaft erlassen oder verringert werden, zusätzliche „kostenfreie Trainingszeiten“ eingeräumt sowie weitere Vergünstigungen gewährt werden (gemeinsam „Vorteile“). (4) Kostenfreie Trainingszeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft beginnen, wenn die reguläre Mitgliedschaft wegen einer Kündigung endet. Falls eine kostenfreie Trainingszeit vor der regulären Mitgliedschaft eingeräumt wird, beginnt die kostenfreie Trainingszeit am 1. des Monats, der auf den Anmeldezeitpunkt folgt. Durch diesen kostenlosen Monat verschiebt sich also der Beginn der regulären Mitgliedschaft. Während der kostenfreien Trainingszeit vor und nach Ende der regulären Mitgliedschaft gelten die gleichen Vertragsbedingungen, wie während der regulären Mitgliedschaft, mit Ausnahme der Regelungen zur Kündigung und Vertragsverlängerung. (5) Wenn ein Mitglied von einer Sonderaktion oder Vergünstigung profitiert, so sind die Vorteile nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Geldwertes der Vorteile ist unmöglich. (6) Für den Fall, dass der jeweilige Mitgliedsvertrag durch ein Mitglied oder durch uns beendet wird – gleich aus welchem Grund –, bevor das Mitglied von einem Vorteil ganz oder teilweise profitieren konnte, entfällt der Vorteil ersatzlos. (7) Fit&Fun kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden, insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen. (8) Wenn Fit&Fun im Rahmen von Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte gewährt, gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen diese ausdrücklich unberührt. § 12 Zugangsmedium/Transponder, Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte (1) Jedes Mitglied erhält ein Zugangsmedium („Transponder“ oder Zugang via QR-Code in der App/ im Smartphone). (2) Das Mitglied verpflichtet sich, dieses Zugangsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und uns jeden Verlust unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des Zugangsmediums an Dritte ist untersagt. (3) Bei einem Verlust des Zugangsmediums (Transponder, bzw. RFID-Band) wird auf Kosten des Mitglieds in Höhe von EUR 15,- Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. § 13 Personal Training (1) Soweit verfügbar, kann jedes Mitglied Personal Trainer-Stunden buchen. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Preise und ggf. weiteren Bedingungen, die sich aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Leistungs- oder Angebotsbeschreibung ergeben. (2) Das Mitglied kann individuelle Termine, vorzugsweise über die MySports App mit einem verfügbaren Trainer vereinbaren und ggf. Termine im Einvernehmen mit dem jeweiligen Trainer auch verschieben oder absagen. (3) Das Personal Training bei Fit&Fun ist jedoch nicht personengebunden und das Mitglied hat ausdrücklich keinen Anspruch darauf, dass das Personal Training von einem bestimmten Trainer durchgeführt wird. Es können ggf. vom Mitglied erworbene Einzelstunden oder Trainings-Pakete nicht von einem bestimmten Trainer durchgeführt werden. Bei Nicht-Verfügbarkeit eines Trainers kann ein anderer Trainer die jeweilige Trainerstunde übernehmen. (4) Einzelstunden und Trainingspakete sind nicht stornierbar, unabhängig davon, ob bereits Trainerstunden genutzt worden sind oder nicht. § 14 Ergänzende Leistungen (1) Wir bieten Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Waren und Dienstleistungen an, die gesondert abgerechnet werden (z.B. „Partner Card“, „Firmenmitgliedschaften“). Wir behalten uns vor, für diese Leistungen ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen. Bei Widersprüchen gehen diese ergänzenden Geschäftsbedingungen dem jeweiligen Mitgliedsvertrag und den anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. (2) Fit&Fun behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen jederzeit anzupassen. Der Mitgliedsvertrag und diese AGB begründen keinen Anspruch auf Erhalt der ergänzenden Leistungen. § 15 Haftungsbeschränkung (1) Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. (2) Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fit&Fun, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. (3) Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf den im Rahmen eines Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. (4) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in unsere Einrichtungen mit zu bringen. Es wird keine Haftung von Fit&Fun für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernommen. § 16 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder (1) Es dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, nicht verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne unsere Genehmigung ist untersagt. (2) Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch Fit&Fun erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre. § 17 Übertragung der Mitgliedsverträge (1) Fit&Fun ist berechtigt den vom Mitglied abgeschlossenen Mitgliedsvertrag auf andere Unternehmen zu übertragen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages stimmt das Mitglied dieser Übertragung zu. (2) Sollten sich die Eigentumsverhältnisse bei Fit&Fun insgesamt oder ihrer Vermögenswerte ändern, kann Fit&Fun die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer übertragen. Dies gilt insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer Veräußerung oder anderweitigen Übertragung des Unternehmens oder einer der Einrichtungen. (3) Fit&Fun wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren. § 18 Sonstiges (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. (2) Die Vertragssprache ist Deutsch. (3) Fit&Fun behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Diese Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail werden die Änderungen wirksam. § 19 Alternative Streitbeilegung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt. § 20 Zutrittsrecht (1) Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist ausschließlich aktiven Mitgliedern gestattet. Jedes Mitglied ist verpflichtet, beim Betreten des Studios seine Zugangskarte / sein Armband / seinen QR Code zu benutzen. (2) Es ist strengstens untersagt, Nichtmitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen, insbesondere durch das bewusste Öffnen der Eingangstür für solche Personen. (3) Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 € fällig. Das Studio behält sich darüber hinaus vor, in schwerwiegenden Fällen das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.